Bitte informieren Sie das Sekretariat der Schule vor Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag Ihres Kindes über Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Das Sekretariat (04731-88014) ist ab 07.30 Uhr besetzt, davor können Sie die Krankmeldung Ihres Kindes auf den Anrufbeantworter sprechen. Eine Krankmeldung durch andere Kinder ist nicht möglich.
Wenn Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, geben Sie ihm eine schriftlich Entschuldigung bzw. ein ärtzliches Attest mit, welches es dem / der Klassenlehrer/in vorlegt. Auf Anforderung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die Anzahl der Fehltage wird in einer Versäumnisliste eingetragen und dann im Zeugnis aufgeführt. Dabei wird zwischen entschuldigten und unentschuldigten Tagen Unterschieden.
Läuse
Auch an unserer Schule ist dies natürlich immer mal wieder ein Thema. Kopflausbefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Es kann also jeden treffen. Bei Verdacht auf Lausbefall suchen Sie bitte gleich einen Arzt auf und halten sich an dessen Anweisungen. Bitte informieren Sie auch gleich die Schule.
Verfahren bei Krankmeldungen zum Sport- und Schwimmunterricht
Für jedes Fehlen am Unterricht benötigt Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung.
Sollte Ihr Kind am Sport- und Schwimmunterricht aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, so benötigt die Lehrkraft immer eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten. Ihr Kind sollte diese zum Schulbeginn beim Klassenlehrer (oder unterrichtendem Lehrer) abgeben, der sie dann umgehend an den Fachlehrer weiterleitet.
Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können (dazu gehören auch Kinder, die keine Sport- oder Schwimmkleidung mithaben), schauen in dieser Stunde zu oder werden in einer anderen Klasse betreut.
Sollte es sich um eine Randstunde handeln, so darf Ihr Kind dennoch nicht nach Hause gehen.
Nur bei Krankheit (und mit ärztlichem Attest) kann Ihr Kind bei einer Randstunde mit Ihrem schriftlichen Einverständnis von Ihnen von der Schule vorzeitig abgeholt werden, wenn dies von Ihnen eindeutig in der schriftlichen Entschuldigung vermerkt ist.
Kann Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, so geben Sie bitte an, ob es
in einer anderen Klasse betreut werden soll,
im Schwimmbad zuschauen soll (Badebekleidung ist erforderlich) oder
in einer Randstunde aus gesundheitlichen Gründen von Ihnen abgeholt wird.
Kann Ihr Kind länger als zwei Wochen nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, liegt es im Ermessen der Schule, ein ärztliches Attest anzufordern.